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Die Schiedsrichterprüfung

Die Prüfung als Abschluss der Schiedsrichterausbildung unterteilt sich in eine therotische Prüfung des DPV und in eine praktische Prüfung des BPV.

Die Theoretische Prüfung (DPV) besteht aus zwei Teilen:

Die praktische Prüfung (BPV) besteht aus einer Messprüfung.
Der Prüfling muss bei mehreren Bildern feststellen welche Kugel den Punkt hat.

Die BPV-Prüfung gilt als bestanden, wenn nicht mehr als ein Fehler in der der Prüfung gemacht wurde.

Die Schiedsrichterprüfung gilt nur als bestanden, wenn beide Teile, DPV und BPV, bestanden wurden. Falls nur die BPV-Prüfung nicht bestanden wurde, kann eine Nachprüfung durch den Vizepräsidenten Schiedsrichterwesen erfolgen.

Bei nichtbestehen der DPV-Prüfung kann eine erneute Prüfung frühestens nach 6 Monaten erfolgen.

Hinweise zur schriftlichen Prüfung:

 

 

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